Erbrecht regelt das hinterlassene Vermögen der Verstorbenen. Zusätzlich zur Organisation der Trauerfeier müssen sich die Angehörigen oft um bürokratische und erbrechtliche Fragen kümmern. Seit 01. Jannuar 2017 gibt es Neuerungen im österreichischen Erbrecht, wobei die Testamente, die bis Ende 2016 gültig gemacht wurden, davon ausgeschlossen sind.

Unser Team steht Ihnen zum Zweck der Beratung in Bezug auf das Erbrecht (Gesetzliche Regelungen zum Erbe, Erbberechtigte, Erbschein, gesetzliche Erbfolge etc.) gerne zur Seite und übernimmt gerne die Erledigung aller Formalitäten.

Außerdem besorgen wir für Sie alle notwendigen Dokumente und vereinbaren und organisieren alle für die Bestattung wichtige Termine und Handlungen.

 

KONTAKTIEREN SIE UNS FÜR KOSTENLOSE BERATUNG. WIR STEHEN IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG! 

Sie erreichen uns täglich 24 Stunden unter der Nummer: 01/945 39 35 oder 0664/174 39 46.

Sie können uns gerne auch direkt in unserem Beratungszentrum im 10. Bezirk, Raaber-Bahn-Gasse 15, besuchen und sich von unserem Personal am Ort kostenlos beraten lassen. Nur nach Voranmeldung möglich.

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