Urnen können auch in einer Privatbegräbnisstätte beigesetzt oder in einer Wohnung aufbewahrt werden. Hierzu benötigen Sie lediglich einen Antrag auf Errichtung einer Privatbegräbnisstätte. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor der beabsichtigten Errichtung der Privatbegräbnisstätte  gestellt werden.

 

Zur Aufbewahrung einer Urne zu Hause muss ein Testament oder eine letztwillige Verfügung vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall müssen die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person ihre Zustimmung geben. Zusätzlich ist die Zustimmung des Eigentümers der Wohnung oder der  Liegenschaft einzuholen.

 

Nach der Trauerbewältigung ist es möglich, die Urne noch nachträglich in das Familiengrab beisetzen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass die Verstreuung der Asche in Österreich rechtlich nicht erlaubt ist.

 

Weitere Infos: Wien.gv.at

 

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