Im Fall, dass die Kosten der Beerdigung von den Angehörigen oder aus dem eigenen Vermögen der verstorbenen Person nicht gedeckt werden können, besteht die Möglichkeit einer Sozialbestattung. Die Kosten der Beerdigung werden in diesem Fall vom Land bzw. der Gemeinde übernommen.  Die Details zu den Vorschriften sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer zu finden.

 

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