Mit einem Testament bestimmt der Mensch, wer nach seinem Tod sein Vermögen  bekommt und wer sein Erbe wird. Testament-Erstellung ist keine Pflicht. Im Fall eines fehlenden Testaments bestimmt das Gesetz wer Erbe wird.

 

HIER weiterführende Inhalte (Links) zum Testament und zur Abwicklung eines Verlassenschaftsverfahrens.

 

Unser Team steht Ihnen zum Zweck der Beratung in Bezug auf das Testament und Erbrecht (Gesetzliche Regelungen zum Erbe, Erbberechtigte, Erbschein, gesetzliche Erbfolge etc.) gerne zur Seite und übernimmt gerne die Erledigung aller Formalitäten.

Außerdem besorgen wir für Sie alle notwendigen Dokumente und vereinbaren und organisieren alle für die Bestattung wichtige Termine und Handlungen.

 

Für alle, die Überführungen ins Ausland (oder aus dem Ausland) brauchen, stellen wir unseren modernen Fuhrpark (auch Flugzeug möglich) zur Verfügung und erledigen alle Formalitäten in Bezug auf die Leichen- oder Urnentransporte.


Kontaktieren Sie uns für kostenlose Beratung. Wir stehen Ihnen gerne zur Hand!
Sie erreichen uns rund um die Uhr (24h, 7 Tage die Woche) unter der Nummer:
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